Kleinwindanlagen

Kleinwindanlagen dienen primär Privatpersonen, die sich vom Stromnetz unabhängig machen möchten. Für eine Baubewilligung müssen neben Vorgaben des Ortsbild- und Landschaftsschutzes auch die Lärmgrenzwerte eingehalten werden.

Kleinwindanlagen dienen der Selbstversorgung oder der Versorgung von wenigen Haushalten. Sie sind maximal 30 Meter hoch und erzeugen eine Leistung von bis zu 30 kW.

 

Lärmemissionen

Die Lärmemissionen einer Kleinwindanlage sind stark vom Typ und von der Windstärke abhängig. Eine einheitliche Zertifizierung für Windanlagen fehlt. Deshalb ist für eine zuverlässige Beurteilung ein Datenblatt mit den nötigen Angaben (Schallleistungspegel, Ton- sowie Impulsgehalt) unerlässlich.

Um bei bestehenden Kleinwindanlagen störende Quietsch- oder Rattergeräusche zu vermeiden, ist eine regelmässige Wartung erforderlich.

Lärmemission Windturbinen: Rotoren- und Motorenlärm

 

Beurteilung

Kleinwindanlagen gelten als neue ortsfeste Anlagen und müssen die im Anhang 6 der Lärmschutzverordnung (LSV) festgelegten Planungswerte (Nacht) einhalten. In der Beurteilung der Lärmemission spielen neben dem Schallleistungspegel auch der Impulsgehalt und die Tonalität des Geräusches eine Rolle. Im Gegensatz zu den grossen Windkraftanlagen, wo ein aufwendiges Lärmgutachten notwendig ist, genügt bei Kleinwindanlagen meist ein vereinfachtes Verfahren.

Einen groben Überblick über die Immissionen in Abhängigkeit vom Abstand und Schallleistungspegel gibt die folgende Tabelle. Für die Berechnungen wurden ein Ton- und Impulsgehalt von je 2 dB angenommen.

Lesehilfe zur Tabelle: Die Werte auf den Achsen beziehen sich jeweils auf den Bereich zwischen zwei Linien. Als Abstand wird die kürzeste Distanz zwischen Fenstern lärmempfindlicher Räume und der Windturbine (Rotorzentrum) eingesetzt. Für eine sichere Grobabschätzung ist der Abstand auf den nächst kleineren Wert abzurunden und der Schallleistungspegel auf den nächst grösseren Wert aufzurunden. Bsp. Schalleistungspegel von 68 dB in einem Abstand von 22m: 70dB, 20 m → es sind genauere Abklärungen nötig.

Eine genauere Berechnung kann mit dem Berechnungswerkzeug vorgenommen werden.

 

Planung ist wichtig

Neben Abklärungen zu den Lärmemissionen müssen weitere Punkte in die Planung einbezogen werden. Wichtig ist dabei einerseits die Frage nach der Standorteignung. Eine Übersicht über die Windpotenzialgebiete gibt der Wind-Atlas Schweiz:

Windkarte

Ebenso wichtig zu beachten sind die Vorgaben zum Ortsbild- und Landschaftsschutz. Eine zentrale Rolle spielt dies bei schützenswerten Ortsbildern, denn der Bau von Kleinwindanlagen kann den Charakter von ganzen Ortsteilen verändern. Aber auch das Landschaftsbild kann durch Kleinwindanlagen geprägt werden.

 

Weitere Informationen

Vollzugsordner des Cercle Bruit: 6.44 Windkraftanlagen