Lärmquellen und Immissionen

Berechnung der Lärmbelastung

Es muss ermittelt werden, ob die Lärmbelastung bei einem Bauvorhaben unterhalb der massgebenden Immissionsgrenzwerte (IGW) liegt oder ob mit einem Lärmgutachten detailliertere Berechnungen notwendig sind.

 

Immission < Emission

Der Emissionspegel aus dem Lärminformationssystem gibt an, wie hoch die Lärmbelastung auf der Strassen- bzw. Bahnlinienachse ist. Es muss also noch eine Berechnung des Immissionspegels am Empfangspunkt vorgenommen werden.

Es stehen als Recheninstrumente zur Verfügung:

Berechnungswerkzeug Belastung Strassenlärm

Berechnungswerkzeug Belastung Bahnlärm

Bei komplexen Situationen hat die Bauherrschaft die Aussenlärmbelastung mit einem Lärmgutachten genauer zu ermitteln (Art. 34 LSV).

Anforderungen Lärmgutachten

Immissionspegel = Beurteilungspegel

Der Immissionspegels ist der Beurteilungspegel Lr und bezeichnet die Lärmbelastung am massgebenden Lüftungsfenster, die mit dem Grenzwert verglichen werden kann. Er wird meist mit Hilfe eines Lärmberechnungsmodells ermittelt oder bei komplexen Situationen gemessen. Akustisch handelt es sich um einen A-bewerteten Mittelungspegel Leq in dB(A), zu dem Korrekturwerte (Kn) addiert werden. Diese Pegelkorrekturen sollen die subjektiv unterschiedlich empfundene Störwirkung der verschiedenen Lärmarten sowie die Anzahl und Form der Lärmereignisse berücksichtigen (vgl. Anhang 3 bis 8 LSV).

 

Beurteilungspegel > IGW

Werden IGW überschritten, müssen geeignete Massnahmen gemäss Art. 31 LSV ergriffen werden.