Gesetzliche Grundlagen
Umweltschutzgesetz
Das Umweltschutzgesetz wurde 1985 vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Für das Bauen in lärmbelasteten Gebieten sind vor allem Art. 21 und 22 USG wesentlich.
Lärmschutzverordnung
Der Bundesrat hat in der Lärmschutzverordnung (LSV) von 1987 in Kapitel 5 (Anforderungen an Bauzonen und Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten) und Kapitel 6 (Schallschutz an neuen Gebäuden) die beiden Gesetzesartikel des USG präzisiert. Der wichtigste Artikel für das Bauen im Lärm ist Artikel 31 LSV.
Weitere wichtige Artikel LSV
Art. 32 LSV befasst sich mit den Anforderungen an die Schalldämmung der einzelnen Bauteile. Die relevanten Aussen- und Trennbauteile sowie die haustechnischen Anlagen werden anschliessend in Art. 33 LSV definiert. Art. 34 LSV nennt die notwendigen Unterlagen zum Baugesuch. Art. 35 LSV legt fest, wer kontrolliert, ob die geforderten Schallschutzmassnahmen erfüllt werden.