Willkommen auf der Plattform “Bauen im Lärm” der Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, St.Gallen, Thurgau und Zürich sowie der Städte Bern und Zürich.

Hinweise

  • Die hier vorliegenden Informationen und Anleitungen zum Vollzug von Kapitel 5 der Eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung LSV basieren auf den Vollzugshilfen zum Planen und Bauen in lärmbelasteten Gebieten des Cercle Bruit Schweiz. 
  • Auf abweichende oder ergänzende kantonale oder städtische Praxisdetails wird an den jeweiligen Stellen hingewiesen (i.d.R. mit Kantonswappen und Link). Bei Unklarheiten zur Praxis oder bei fachlichen Fragen ist mit der zuständigen kantonalen oder städtischen Vollzugsbehörde Kontakt aufzunehmen.
    Lärmschutzfachstellen
  • Die Inhalte wurden mit Blick auf die überwiegend technisch orientierte Anwenderschaft für Arbeitsplatzrechner konzipiert, nicht für Mobilgeräte, optimale Ergebnisse erzielen sich im Querformat HD (1920×1080).

Der Cercle Bruit Schweiz und das Institut Konstruktives Entwerfen der ZHAW haben gemeinsam die Webplattform “baukultur-laerm.ch” erarbeitet. Sie bietet Architektinnen und Architekten kompakte Arbeitshilfen zum Bauen an lärmbelasteten Lagen und stellt beispielhafte Bauwerke vor:

baukultur-laerm.ch