Willkommen auf der Plattform “Bauen im Lärm” der Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, St.Gallen, Thurgau und Zürich sowie der Städte Bern und Zürich.

Aktuell
Informationen zur Änderung des Umweltschutzgesetzes im Bereich Lärmschutz:
Cercle Bruit: Positionspapier zum Vorschlag des Bundesrates zur Änderung des Art. 22 USG vom Dezember 2022 (2023)
Informationen zum Strassenlärm-Emissionsmodell sonROAD18:
Kanton Zürich: Umstellung auf sonROAD18
Informationen zur Dokumentation der Lärmoptimierung und zur Interessenabwägung:
Kantone Aargau & Zürich: Anforderungen für den Nachweis der Lärmschutzoptimierung von Bauprojekten (2022)
Kantone Aargau & Zürich: Interessenabwägung nach Art. 31 Abs. 2 LSV im Baubewilligungsprozess (2022)
Kanton Thurgau: Anforderungen für den Nachweis der Lärmschutzoptimierung von Bauprojekten (2022)
Kanton Thurgau: Interessenabwägung nach Art. 31 Abs. 2 LSV im Baubewilligungsprozess (2022)

Hinweise
- Die hier vorliegenden Informationen und Anleitungen zum Vollzug von Kapitel 5 der Eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung LSV basieren auf den Vollzugshilfen zum Planen und Bauen in lärmbelasteten Gebieten des Cercle Bruit Schweiz.
- Auf abweichende oder ergänzende kantonale oder städtische Praxisdetails wird an den jeweiligen Stellen hingewiesen (i.d.R. mit Kantonswappen und Link). Bei Unklarheiten zur Praxis oder bei fachlichen Fragen ist mit der zuständigen kantonalen oder städtischen Vollzugsbehörde Kontakt aufzunehmen.
Lärmschutzfachstellen - Die Inhalte wurden mit Blick auf die überwiegend technisch orientierte Anwenderschaft für Arbeitsplatzrechner konzipiert, nicht für Mobilgeräte, optimale Ergebnisse erzielen sich im Querformat HD (1920×1080).
Der Cercle Bruit Schweiz und das Institut Konstruktives Entwerfen der ZHAW haben gemeinsam die Webplattform “baukultur-laerm.ch” erarbeitet. Sie bietet Architektinnen und Architekten kompakte Arbeitshilfen zum Bauen an lärmbelasteten Lagen und stellt beispielhafte Bauwerke vor:
Kanton Zürich
Ab dem 1. Juli 2023 gilt das Quellenmodell sonROAD18 zusammen mit dem Ausbreitungsmodell ISO 9613-2 als anerkannter Stand der Technik und ist als Berechnungsverfahren zu verwenden. Dazu wurden die Strassenlärm-Emissionen im GIS-Browser des Kantons Zürich auf das Emissionsmodell sonROAD18 umgestellt. Die Emissionen werden somit als Schallleistungspegel pro Meter Linienquelle inkl. Pegelkorrektur K1 und nicht mehr als Schalldruckpegel in 1 m Abstand von der Strassenachse inkl. Pegelkorrektur wiedergegeben.
Für Bauprojekte, welche vor Ende Juni 2023 eingereicht werden, sind mit dem Modell StL86+ durchgeführte Immissionsberechnungen noch zulässig. In jedem Fall wird empfohlen, ab sofort das Modell sonROAD18 zu verwenden. Bei neuen Raumplanungsverfahren (insb. Gestaltungspläne), bei Lärmabklärungen im Rahmen von Wettbewerbsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen wird die Verwendung von sonROAD18 ab sofort vorausgesetzt.
Für die Berechnung der Emissionen sind in einem Lärmberechnungsprogramm die Parameter segmentweise gemäss GIS-Browser einzugeben (Strassentyp, Verkehrsmengen, Steigung, Geschwindigkeit und Belagskorrektur). Die Verwendung des Schallleistungspegels inkl. Pegelkorrektur ist für die Berechnung nicht zulässig, da die vertikale Richtwirkung und das Emissionsspektrum pro Emissionsabschnitt dann nicht korrekt berechnet werden.
Anwendungsrichtlinie sonROAD18 im Kanton Zürich (2022)
Vollzugshilfe 3.31 (Cercle Bruit): Fragen und Antworten zum Modell sonROAD18 (2022)